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Zollinhaltserklärung - CN22 und CN23

Sie möchten  Pakete z.B. in die Schweiz oder außerhalb der EU verschicken. Dann sollten Sie in bestimmten Fällen Ihrer Sendung eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 beifügen. Jene beschreibt genau, was transportiert wird. Neben der Zollinhaltserklärung sollte je nach Versanddienstleister und Bestimmungsort Ihrer Sendung außerdem noch eine Handelsrechnung in dreifacher Ausführung der Sendung beigelegt werden.
Unsere Tipps:
  • Zollinhaltserklärung an der Außenseite des Paketes, am besten mit einer durchsichtigen Paket-Dokumententasche anbringen
  • Zollinhaltserklärung vollständig ausfüllen
  • Handelsrechnung in mehrfacher Ausfertigung beifügen, wo erforderlich (Außen auf dem Paket anbringen)
Gut zu wissen:

Die Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) ist ein obligatorisches Formular, welches Paketen – bzw. Päckchensendungen in ein Nicht-EU-Land beigefügt werden müssen. Dies betrifft alle Sendungen die von Postunternehmen (wie Deutsche Post) befördert werden. Wenn Sie mit einem Versanddienstleister außerhalb der Post versenden, gelten deren Anforderungen für die Beilage von CN22 oder CN23.

Mr.Shipment Tipp: Es empfiehlt sich immer, Sendungen außerhalb der EU, eine Zollinhaltserklärung beizufügen.

Achtung: Innerhalb der EU gibt es Ausnahmegebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören. Hier unbedingt die Zollinhaltserklärung beifügen.

Ausnahmegebiete sind:

Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland, Deutschland: Büsingen, Helgoland, Finnland: Ålandinseln, Frankreich: Übersee-Départements, Griechenland: Berg Athos, Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees, Niederlande: Überseegebiete, Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln, Großbritannien: Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln, Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet

Die Zollinhaltserklärung beinhaltet Informationen zu transportierenden Gütern über Wert, Absender und Empfänger sowie Informationen zu Parteien, die am Transport beteiligt sind.

Warum ist eine Zollinhaltserklärung nötig?

Diese Formulare verwendet der Zoll, um die Aus- und Einfuhr von Waren in ein Land unter den Gesichtspunkten Steuern, Sicherheit, Volksgesundheit und Umweltschutz zu kontrollieren. Denken Sie immer an eine korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung! Werden internationale Paketsendungen gescannt und die Angaben der Zollinhaltserklärung stimmen nicht mit dem Inhalt des Paketes überein, dann droht dem Absender des Pakets eine Geldbuße.

Warum ist eine Handelsrechnung notwendig?

Am besten fügen Sie immer eine Handelsrechnung in dreifacher Ausführung ihrer Sendung bei. Damit steht ein Dokument sowohl dem Land, aus dem Sie versenden und dem Land, in welches Sie versenden  bzw. dem Empfänger zur Verfügung.
Zollpflichtige Sendungen

Bei Versand außerhalb der EU ist eine Sendung zollpflichtig. Es gibt EU-Ausnahmegebiete, jene zählen nicht zum Zollgebiet der EU (beispielsweise: England, Türkei, Japan, Norwegen, Australien, USA, Russland und Schweiz)

Tipp: Waren sind zollpflichtig, Dokumente (mit Ausnahmen) sind nicht zollpflichtig.

Was ist der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23
  • Die Art und der Wert der Sendung bestimmen, ob eine CN22 oder eine CN23 beigelegt werden sollte
  • Päckchen mit einem Wert von bis zu 300 SZR* (ca. 350,- €) = Zollinhaltserklärung CN22
  • Päckchen mit einem Wert von mehr als 300 SZR* (ca. 350,- €) = Zollinhaltserklärung CN23
  • Pakete benötigen das CN23-Formular. Hier werden detaillierte Angaben verlangt.
  • Bei Briefen mit Drucksachen und anderen Dokumente ist das CN22-Formular optional.

*Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Vergleichsgröße für die vier wichtigsten internationalen Währungen.

Bitte beachten Sie, dass Mr.Shipment keine Verantwortung für diese Ausführungen übernehmen kann. Alle Informationen stellen wir ohne Garantie auf Vollständigkeit, Genauigkeit oder Aktualität zur Verfügung. Im Zweifel holen Sie sich bitte in Bezug auf Ihren speziellen Fall Informationen bei den Zollbehörden ein.

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