Formulare
CN22 hier downloaden:
CN23 hier downloaden:
Ausfüllhilfe
CN23 ausfüllen:
Ausfüllhilfe
(1) Detaillierte Beschreibung jedes enthaltenen Gegenstandes (keine Sammelbezeichnung)
nicht Kleidung, sondern Jogginghose aus Baumwolle – am besten in einer Sprache des Bestimmungslandes oder Englisch
(2) Genaue Menge + verwendete Mengeneinheit angeben
(3) + (4) Nettogewicht jedes Gegenstandes (in kg) + Gesamtgewicht der Sendung inkl. Verpackung (in kg) angeben
(5) + (6) Wert des Gegenstandes mit Währungseinheit (z.B. CHF für Schweizer Franken) angeben
(7) Zolltarifnummer. Die Zolltarifnummer ist eine 6-, 8- oder 10-stellige Nummer, die auf dem „Harmonisierten System der Bezeichnung und Codierung der Ware“ (HS), das von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelt wurde, basieren muss.
(8) Ursprungsland. Angaben zum Land, aus dem die Waren stammen bzw. hergestellt, erzeugt oder zusammengebaut wurden
(9) Entgelt für die Beförderung + weitere Gebühren getrennt (wie Versicherung) angeben
(10) Art der Sendung ankreuzen
(11) Unterliegt der Inhalt (tierische und pflanzliche Produkte, Nahrungsmittel usw.) Quarantänebestimmungen oder anderen Einschränkungen?
(12), (13) und (14) Liegen Genehmigungen oder Bescheinigungen bei? Zutreffendes ankreuzen + die zugehörige Nummer des Dokumentes angeben
+ gewerblichen Sendungen unbedingt Rechnung beifügen
(15) Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift und der Datumsangabe Ihre Verantwortung für die Sendung.
Für eine genauere Beschreibung auf das Bild klicken.
Zollinhaltserklärung - CN22 und CN23
Unsere Tipps:
- Zollinhaltserklärung an der Außenseite des Paketes, am besten mit einer durchsichtigen Paket-Dokumententasche anbringen
- Zollinhaltserklärung vollständig ausfüllen
- Handelsrechnung in mehrfacher Ausfertigung beifügen, wo erforderlich (Außen auf dem Paket anbringen)
Gut zu wissen:
Die Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23) ist ein obligatorisches Formular, welches Paketen – bzw. Päckchensendungen in ein Nicht-EU-Land beigefügt werden müssen. Dies betrifft alle Sendungen die von Postunternehmen (wie Deutsche Post) befördert werden. Wenn Sie mit einem Versanddienstleister außerhalb der Post versenden, gelten deren Anforderungen für die Beilage von CN22 oder CN23.
Mr.Shipment Tipp: Es empfiehlt sich immer, Sendungen außerhalb der EU, eine Zollinhaltserklärung beizufügen.
Achtung: Innerhalb der EU gibt es Ausnahmegebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören. Hier unbedingt die Zollinhaltserklärung beifügen.
Ausnahmegebiete sind:
Dänemark: Färöer-Inseln, Grönland, Deutschland: Büsingen, Helgoland, Finnland: Ålandinseln, Frankreich: Übersee-Départements, Griechenland: Berg Athos, Italien: Campione d’Italia, Livigno, Teil des Luganer Sees, Niederlande: Überseegebiete, Spanien: Ceuta, Melilla, Kanarische Inseln, Großbritannien: Überseegebiete, Gibraltar, Kanalinseln, Zypern: Der türkische Teil gehört geografisch zu Europa, zählt zollrechtlich jedoch nicht zum EU-Zollgebiet
Warum ist eine Zollinhaltserklärung nötig?
Warum ist eine Handelsrechnung notwendig?
Zollpflichtige Sendungen
Bei Versand außerhalb der EU ist eine Sendung zollpflichtig. Es gibt EU-Ausnahmegebiete, jene zählen nicht zum Zollgebiet der EU (beispielsweise: England, Türkei, Japan, Norwegen, Australien, USA, Russland und Schweiz)
Tipp: Waren sind zollpflichtig, Dokumente (mit Ausnahmen) sind nicht zollpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23
- Die Art und der Wert der Sendung bestimmen, ob eine CN22 oder eine CN23 beigelegt werden sollte
- Päckchen mit einem Wert von bis zu 300 SZR* (ca. 350,- €) = Zollinhaltserklärung CN22
- Päckchen mit einem Wert von mehr als 300 SZR* (ca. 350,- €) = Zollinhaltserklärung CN23
- Pakete benötigen das CN23-Formular. Hier werden detaillierte Angaben verlangt.
- Bei Briefen mit Drucksachen und anderen Dokumente ist das CN22-Formular optional.
*Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Vergleichsgröße für die vier wichtigsten internationalen Währungen.
Bitte beachten Sie, dass Mr.Shipment keine Verantwortung für diese Ausführungen übernehmen kann. Alle Informationen stellen wir ohne Garantie auf Vollständigkeit, Genauigkeit oder Aktualität zur Verfügung. Im Zweifel holen Sie sich bitte in Bezug auf Ihren speziellen Fall Informationen bei den Zollbehörden ein.